Leistungskonzept
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Leistungskonzept der Gesamtschule Aspe
Vorbemerkungen
Wir an der Gesamtschule Aspe sehen es als unsere Aufgabe an, die bei uns lernenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu selbständig denkenden und kompetent handelnden jungen Menschen zu begleiten und zu unterstützen und auf eine erfolgreiche Tätigkeit in der Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Um diesem Ziel gerecht zu werden, verstehen wir unsere Schule sowohl als Ort der fachlichen Wissensvermittlung als auch als einen Raum, in dem Kinder gemeinsam leben und miteinander lernen.
Um die angestrebte Handlungskompetenz zu entwickeln, umfasst unser Bild von Lernen und Leistung vier Bereiche:
Angelehnt an Bohl (2001) und Klippert (1994)
Daraus ergibt sich das folgende Verständnis von Lernen und Leistung, das wir als Grundlage einer erfolgreichen Arbeit in der Schule betrachten:
- Lernen setzt eine vertrauensvolle Beziehungsstruktur unter allen Beteiligten voraus.
- Lernen benötigt institutionelle und systemische Unterstützung.
- Lernen und Leisten als untrennbare Einheit ist ein individueller Prozess.
- Lernen vollzieht sich in kooperativen und solidarischen Arrangements.
- Leistung ist vielfältig.
- Leistung bedarf einer regelmäßigen Verständigung.
Unser Leistungskonzept zielt darauf ab, allen am Schulleben Beteiligten, besonders den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten, nachvollziehbar die Leitlinien und grundlegenden Maßstäbe der Leistungsbeurteilung an der Gesamtschule Aspe darzulegen. Weiterhin dient das Konzept als verbindliche Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung der Unterrichtsqualität. Es ist Aufgabe der Fachkonferenzen, die vereinbarten Maßstäbe der Leistungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen und mit den im Rahmen der schulinternen Lehrpläne aufgestellten Kompetenzrastern abzugleichen. Die Unterrichtsinhalte der Fächer orientieren sich an den angestrebten Kompetenzen der Bildungsstandards und der Kernlehrpläne. Die fachspezifischen Besonderheiten der Leistungsbeurteilung leiten sich aus diesen ab.
Pädagogische Leitlinien der Leistungsbewertung an der Gesamtschule Aspe
- Lernen vollzieht sich individuell, berücksichtigt persönliche Entwicklungsprozesse und Anstrengungsbereitschaft und bedarf spezifischer Rückmeldungen.
- Heterogenität in den individuellen Lernvoraussetzungen führt zu differenzierten Aufgabenangeboten und Leistungsanforderungen.
- Die Lehrkräfte beurteilen grundsätzlich wertschätzend und ermutigend. In einem positiven Lern- und Leistungsklima sind Fehler erlaubt und werden als Entwicklungschance betrachtet.
- Transparente Beurteilungskriterien sind die Grundlage der Leistungseinschätzungen. Sie beruhen auf in Kompetenzrastern beschriebenen Anforderungen und bedürfen der regelmäßigen Verständigung und Reflexion.
- Leistungsbeurteilung soll für die Lernenden eine Hilfe für ihr weiteres Lernen darstellen und ihnen Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Leistungsbeurteilung ist demnach gleichzeitig Diagnose und mit Hinweisen für den weiteren Lernprozess verbunden.
Im Unterrichtsalltag und Schulleben erfüllen wir die oben beschriebenen Ansprüche insbesondere durch folgende Qualitätsmerkmale:
Zu den folgenden Teilbereichen der Leistungsbeurteilung haben die Kolleginnen und Kollegen der Gesamtschule Aspe verbindliche, fächerübergreifende Kriterien in Form von Bewertungs- bzw. Beobachtungsbögen vereinbart, die durch notwendige fachspezifische Besonderheiten durch die Fachkonferenzen ergänzt und regelmäßig evaluiert werden.
- Teilnahme/Qualität im Unterrichtsgespräch
- Teilnahme/Qualität der Einzelarbeit
- Teilnahme/Qualität in der Partnerarbeit
- Teilnahme/Qualität in der Gruppenarbeit
- Referat / Präsentation
- Lernplakat
- Teilnahme/Qualität beim Stationenlernen
- Lernbüro / Portfolio
- Mappenführung
Des Weiteren gelten die Leistungskonzepte der einzelnen Fächer bzw. Fachbereiche, die durch die Fachkonferenzen beschlossen wurden und einer kontinuierlichen Überprüfung unterliegen (zu rechtlichen Grundlagen der Bewertung siehe Anhang).
Ein Qualitätsmerkmal des Unterrichts an der Gesamtschule Aspe ist die konsequente Verwirklichung von binnendifferenzierenden Leistungsangeboten in allen Fächern. Unterschiedliche Zugänge zu den Lerninhalten durch kooperative und offene Unterrichtsarrangements berücksichtigen individuelle Lernausgangslagen ab Klassenstufe 5 und auch in den äußerlich differenzierten Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik in den Klassenstufen 9 und 10.
Im Lernbüro, das den Basisunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Gesellschaftslehre begleitet und ergänzt, arbeiten die Lernenden selbstgesteuert und in ihrem eigenen Tempo. Auf der Grundlage der durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer bereitgestellten Aufgaben und Übungen setzen sie sich ihre konkreten Lernziele, planen und dokumentieren ihre Lernwege, wählen Lernstrategien aus und beurteilen ihren Erfolg.
Alle Schülerinnen und Schüler führen ein Logbuch, welches individuelle Reflexionen über den Unterricht, über das Arbeits- und Sozialverhalten und über das Formulieren von Zielvereinbarungen erlaubt. Es stellt ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen den Schülerinnen und Schülern, ihren Erziehungsberechtigten und den Lehrerinnen und Lehrern dar.
Vier Mal im Schuljahr finden unsere Monatsfeiern statt. Schülerinnen und Schüler jedes Jahrganges haben dabei die Möglichkeit Lernergebnisse der Fächer vor Mitschülerinnen und Mitschülern zu präsentieren. Im Rahmen dieser Monatsfeiern werden Schülerinnen und Schüler belobigt, die sich im Schulleben besonders engagiert haben. Im Goldenen Buch unserer Schule werden diese Auszeichnungen dokumentiert.
Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können im Rahmen des sogenannten „Drehtürmodells“ ab der siebten Jahrgangsstufe an zwei Fächern des Wahlpflichtbereiches teilnehmen. Dabei erwerben sie die Fachkompetenzen eines zusätzlichen Hauptfaches und erweitern ihre Kooperations- und Teamfähigkeit.
Weitere, erläuternde Informationen zu den oben aufgeführten Schwerpunkten des Schulprogrammes sind auf dieser Homepage nachlesbar.
Das hier vorliegende Leistungskonzept der Gesamtschule Aspe unterliegt der ständigen Prüfung und Weiterentwicklung. Das weitere Wachsen der Schule bedeutet eine kontinuierliche Fortschreibung.
Anhang
Die Kriterien der Leistungsbewertung im inhaltlich-fachlichen Lernbereich werden von den einzelnen Fachkonferenzen auf Grundlage der Kern- und schulinternen Lehrpläne sowie der oben festgelegten Leitlinien beschlossen.
Dabei gilt fachübergreifend:
SchulG NRW §48
Absatz 2
Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. …
Absatz 3
Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:
1. sehr gut (1)
Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
2. gut (2)
Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3. befriedigend (3)
Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
4. ausreichend (4)
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5. mangelhaft (5)
Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6. ungenügend (6)
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Sekundarstufe I § 6
Leistungsbewertung, Klassenarbeiten
(1) Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 SchulG.
(2) Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen in allen Fächern. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen.
(3) Die Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
(4) Schülerinnen und Schüler erhalten eine Lernbereichsnote, wenn nach Maßgabe dieser Verordnung ein Lernbereich integriert unterrichtet wird.
(5) Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Abs. 4 SchulG sind nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist.
(6) Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten.
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(8) Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.
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