Abschlüsse
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Schulabschlüsse
An der Gesamtschule können am Ende der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II alle Schulabschlüsse der weiterführenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) erworben werden. Je nach Zugehörigkeit zu E-/G-Kursen und den Leistungen in den einzelnen Fächern und Lernbereichen werden nach Klasse 9 bzw. am Ende der Klasse 10 folgende Abschlüsse vergeben:
- Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
- Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
- Mittlerer Schulabschluss, MSA
- Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, MSA-Q
Sekundarstufe I
Die Abschlussvergabe wird in der Sekundarstufe I durch die APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I) geregelt. Für die jeweiligen Abschlüsse gibt es folgende Abschlussbestimmungen:
Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
Am Ende der 9. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler nach den Bedingungen der Hauptschule versetzt.
Sie erwerben gleichzeitig den Hauptschulabschluss nach Klasse 9, wenn sie folgende Leistungsbedingungen erfüllen:
- mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern
- höchstens zwei mangelhafte Leistungen, davon nur eine in Deutsch oder Mathematik
Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern
- höchstens zwei mangelhafte Leistungen,davon nur eine in Deutsch, Mathematik, Lernbereich Arbeitslehre undLernbereich Naturwissenschaften (Fächer Chemie und Physik)
Mittlerer Schulabschluss, MSA
- Teilnahme an zwei Erweiterungskursen im Jahrgang 10
- ausreichende Leistungen in den Erweiterungskursen
- befriedigende Leistungen in den Grundkursen
- ausreichende Leistung im Fach des Wahlpflichtbereiches
- zweimal befriedigende Leistungen, im Übrigen ausreichende Leistun-gen in den nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern (wie z.B. Kunst, Musik, Religion, Sport, GL, Physik, Wirtschaft, Hauswirtschaft)
Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe,
MSA-Q
- Teilnahme an drei Erweiterungskursen im Jahrgang 10
- befriedigende Leistungen in den Erweiterungskursen
- gute Leistung in dem Grundkurs
- befriedigende Leistung im Fach des Wahlpflichtbereiches
- befriedigende Leistungen in nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern
Eine detailierte Übersicht über die Abschlussvoraussetzungen einschließlich der Ausgleichsregelungen finden Sie in dem nachfolgenden PDF-Dokument:
Abschlüsse der Sek I an der Gesamtschule in NRW gemäß APO-SI 2022 (PDF)
Sekundarstufe II
Gymnasiale Oberstufe
An allen Gesamtschulen und Gymnasien des Landes NRW gelten die Bestimmungen der APO-GOSt (Ausbildungsordnungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe).
Seit Beginn des Schuljahres 2016/17 hat die Gesamtschule Aspe ihre gymnasiale Oberstufe eingerichtet. Die ersten Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Aspe werden im Schuljahr 2018/19 nach der zentralen Abschlussprüfung ihr Abitur erreichen.
Wir vergeben folgende Abschlüsse in der SII
- Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 11 (schulischer Teil)
- Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 12 (schulischer Teil)
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach Jahrgangsstufe 13